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Je nach Voraussetzung ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse möglich. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über gängige Wege und den typischen Ablauf. Die endgültige Entscheidung trifft immer der jeweilige Kostenträger.
Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zuhause versorgt werden, können den Entlastungsbetrag nutzen. Dieser beträgt 131 Euro pro Monat und ist zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.

Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Restbeträge aus dem Vorjahr können in der Regel noch bis 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Typische Einsätze in der Alltagsbegleitung:

  • Unterstützung beim Einkaufen und bei Besorgungen

  • Begleitung zu Terminen und Spaziergängen

  • Unterstützung im Haushalt im Rahmen der Alltagsbegleitung

  • Soziale Begleitung und gemeinsame Alltagsstruktur

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