Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich einfach an.
Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und Pflege?
Ich unterstütze im Alltag: Begleitung, Einkauf, Haushalt, Gesellschaft. Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung übernimmt weiterhin der Pflegedienst. Durch meine Ausbildung als Altenpflegerin habe ich aber einen Blick dafür, wenn sich etwas verändert.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Nein. Ohne Pflegegrad bezahlen Sie die Stunden selbst. Mit Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1, übernimmt die Pflegekasse bis zu 131 € im Monat.
Muss ich bei der Pflegekasse einen Antrag stellen?
Für den Entlastungsbetrag nicht. Er steht Ihnen mit Pflegegrad automatisch zu. Liegt eine Abtretungserklärung vor, rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Machen Sie auch Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ja. Ich bin dafür nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt und komme zu Ihnen nach Hause. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch ab Pflegegrad 2 regelmäßig abrufen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Mehr zum Beratungsbesuch
Was kostet die Begleitung?
Meine Preise bespreche ich mit Ihnen persönlich im kostenlosen Erstgespräch. Dabei rechne ich Ihnen auch aus, wie viel davon die Pflegekasse übernimmt. Mehr zu Kosten
Kommt immer dieselbe Person?
Ja. Ich arbeite allein, Sie haben immer mich als Ansprechpartnerin.
Wie oft und wie lange kommen Sie?
Das legen wir gemeinsam fest, zum Beispiel einmal pro Woche zwei Stunden. Auch einzelne Termine wie eine Arztbegleitung sind möglich.
Ich wohne weit weg. Halten Sie mich auf dem Laufenden?
Gern. Nach Absprache mit Ihrem Angehörigen melde ich mich nach den Terminen kurz per Telefon oder WhatsApp.
In welchen Orten sind Sie unterwegs?
Im ganzen Kreis Mettmann und in Düsseldorf-Süd, zum Beispiel in Hilden, Haan, Langenfeld, Erkrath, Mettmann, Monheim am Rhein oder Ratingen. Alle Orte im Überblick.
Was ändert sich durch die Pflegereform 2027?
Geplant ist, den Entlastungsbetrag von 131 € ab 1. Januar 2027 durch ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat für die Pflegegrade 2 bis 5 zu ersetzen. Bei Pflegegrad 1 soll der Betrag entfallen. Beschlossen ist das noch nicht (Stand: 31. Oktober 2026). Den aktuellen Stand erkläre ich Ihnen gern im Erstgespräch. Mehr zu Kosten
Wie fange ich an?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich komme zu einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause, danach entscheiden Sie in Ruhe.
Noch eine Frage offen?
Ich beantworte sie gern persönlich.
